Gastfamilie

Gastfamilien

Ein Aupair ist in der Gastfamilie ein Familienmitglied auf Zeit, das bei der Betreuung der Kinder und im Haushalt hilft.

Die Mithilfe des Aupairs beträgt 5-6 Stunden pro Tag bzw. 30 Stunden pro Woche (einschließlich gelegentliches Babysitten). Das Aupair sollte mindestens eineinhalb zusammen hängende freie Tage in der Woche haben. Mindestens einmal im Monat muss dieser freie Tag ein Sonntag sein. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei. Ein Aupair verrichtet kleine Tätigkeiten im Haushalt, es bereitet das Frühstück und kleine Mahlzeiten für die Kinder zu, betreut die Kinder und begleitet sie zum Kindergarten und zur Schule. Es gehört nicht zur Aufgabe eines Aupairs eine gründliche Reinigung des Hauses bzw. der Wohnung der Gastfamilie durchzuführen. Ein Au-pair ist ein Familienmitglied und keine Hausangestellte!

Was darf das Aupair von Ihnen erwarten?
Das Aupair ist ein Familienmitglied auf Zeit und sollte auch dementsprechend behandelt werden.
Die Gastfamilie stellt einem Aupair eine freie Unterkunft in einem eigenen abschließbaren Zimmer.
Die Familienanbindung muss gewährleistet sein.
Ein Aupair nimmt an den Mahlzeiten der Familie teil.
Taschengeld in Höhe 280,00 € im Monat
Beteiligung an den Kosten für Sprachkurse i.H.v. 70 €/Monat (gilt ab Mai 2023!)
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für ein Versicherungspaket (Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung)
Die Gastfamilie übernimmt die Fahrtkostenkosten zum nächstgelegenen geeigneten Sprachkurs
Die telefonische Erreichbarkeit des Aupairs muss gewährleistet sein.
Wir empfehlen, die Kosten für einen Sprachkurs zu übernehmen und/oder sich an den Kosten für die An- und Abreise des Aupairs zu beteiligen!
Bitte beachten Sie!
Der Aupair Society e.V.-Bundesverband führt selbst keine Vermittlungen durch.

Bitte wenden Sie sich dafür direkt an eine unserer Mitgliedsagenturen.

NEWS - Oktober 2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entschieden, das Taschengeld für Au-pairs aus Drittstaaten von derzeit 260 Euro auf 280 Euro zu erhöhen. Das neu festgesetzte Taschengeld in Höhe von 280 Euro gilt für alle ab dem 1. Oktober 2020 neu abgeschlosse-nen Au-pair-Verträge. Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Au-Pair in deutschen Familien“ sowie der im Internet bereitgestellte Muster-Au-pair-Vertrag (in Anlehnung der vom Ministerkomitee des Europarates am 18. Januar 1972 gebilligten Fassung) werden entsprechend aktualisiert.

Schützen Sie sich

Bei der Suche nach Möglichkeiten zu einem Aufenthalt als Aupair im Ausland, oder dem passenden Aupair für die eigene Familie, scheint es zuweilen eine schnelle und kostengünstige Alternative zu sein, sich an eine der zahlreichen Selbstvermittlungsagenturen im Internet zu wenden. Sie sollten an dieser Stelle bedenken, dass Sie bei diesen Vermittlungen, d.h. ohne Einschaltung einer professionellen Agentur, stets ein gewisses Risiko eingehen:

  • hohe Wahrscheinlichkeit ungeeigneter Au-Pairs oder Gastfamilien da keine Prüfung, bzw. Vorbereitung
  • oftmals kein schriftlicher Aupair-Vertrag
  • wenig oder gar keine Erfahrung in der Aupair-Vermittlung
  • Mangel an Professionalität
  • fehlende Standards oder Richtlinien
  • mangelnde oder gar keine Referenzen und/oder Arztatteste der Kandidaten/innen
  • Gefahr der Urkundenfälschung
  • keine Umvermittlungsmöglichkeit, sofern die erst Platzierung nicht erfolgreich war
  • keine vor-ort-Betreuung während des Aupair-Aufenthaltes
  • begrenzte Kenntnisse von nationalen Aupair-Richtlinien oder VorschriftenNeuer Text

Bewerbung

Wenn Sie Gastfamilie eines Au-pairs werden möchten, sind Sie hier richtig. Dieses Formular wird ausschließlich an Mitgliedsagenturen des deutschen Bundesverbandes weitergegeben. Agenturen, die Ihnen weiterhelfen können, werden sich sicherlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für spezifische Informationen/Konditionen wenden Sie sich bitte direkt an eine unserer Mitgliedsagenturen.

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