Die Erfahrung zeigt, dass es bei diesem Thema immer wieder Diskussionsbedarf gibt. Oft gibt es Uneinigkeit über Anspruch und Dauer. Vor allem treten dann Probleme auf, wenn die Au-pair Zeit zu Ende ist und das Au-pair den restlichen Urlaub am Ende nutzt, um vorzeitig abzureisen. Im Extremfall kann das bedeuten, dass das Au-pair den angesparten Urlaub am Ende voll einsetzt und daher nur 11 Monate bei Ihnen ist. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, sollten Sie eine Urlaubsstatistik führen.
Punkt für Punkt erklärt:
Urlaubsanspruch
Bei einem geplanten Aufenthalt von 12 Monaten steht dem Au-pair ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Bei kürzeren Aufenthalten zeitanteilig weniger.
Die rechtlichen Vorgaben lautet im Detail:
„Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen.
Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt aber für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.“
Mit dem Au-pair in Urlaub?
Da Ihr Au-Pair als Teil der Familie bei Ihnen lebt, sollten Sie zumindest nachfragen, ob sie mit in den Urlaub kommen möchte. Es gilt in jedem Fall vorab zu klären, ob das Au Pair mitkommen möchte, oder soll, oder ob es selbst verreist. Viele Gastfamilien nehmen ihr Au-Pair, sofern sie einen Urlaub in einem Schengen-Land planen, gerne mit. Diese Lösung bietet beiden Seiten Vorteile – allerdings sollten einige Dinge vorher vereinbart werden. Es bietet Ihnen selbstverständlich auch recht viel Freiraum, wenn Sie Ihr Au-Pair in den Urlaub mitnehmen: Sie müssen nicht jeden Morgen früh aufstehen, Sie können einfach mal ein Buch lesen, alleine über den Markt bummeln, oder auch abends ausgehen! Ihrem Au-Pair bieten Sie andererseits die Möglichkeit, sehr kostengünstig ein weiteres Land zu entdecken
Mit der Familie in Urlaub = Arbeitszeit?
Fährt die Gastfamilie in den Urlaub und das Au Pair übernimmt weiterhin Aufgaben wie die Betreuung der Kinder, gilt das für das Au Pair als ganz normale Arbeitszeit. Ein Urlaub mit der Gastfamilie zählt für das Au Pair nur dann als eigener Urlaub, wenn es lediglich kleinere Aufgaben übernehmen muss und keine Anwesenheitspflicht besteht. Da die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit verwischen, hilft es Ihnen als Gastfamilie diese Frage: Zu welchem Zweck kommt Ihr Au Pair mit in den Urlaub? Weil es auf Ihre Kinder aufpassen soll oder als reines Vergnügung mit Zeit zur eigenen Verfügung? Hat der Familienrat dies entschieden, sprechen Sie mit ihrem Au Pair darüber! Finden Sie zusammen eine Absprache, die beide Seiten akzeptieren können.
Eine Lösung kann sein, die Zeit des Urlaubs hälftig aufzuteilen (also z.B. zwei Wochen gemeinsamer Urlaub = eine Woche des Au-Pair-Urlaubes). Sie sollten aber darauf achten, dass die Reise auch für Sie und Ihr Au-Pair Urlaubscharakter hat. Sprechen sie daher alles genau ab.
Eine weitere praktikable Möglichkeit wäre den 4 Wochen Urlaubsanspruch folgendermaßen aufzuteilen. 2 Wochen könnte as Au-Pair dann Urlaub nehmen wenn die Gastfamilie ohne Au-Pair in den Urlaub fährt und das Au-pair zu Hause bleibt. Die anderen 2 Wochen dann zur freien eigenen Urlaubsplanung für das Au-Pair (Städtereisen in Deutschland oder europäische Ausland, Besuch von Freunden/Verwandten im In-und Ausland, verlängerte Wochenenden in Kombination mit Feier und Brücken-Urlaubstagen). Diese 2 Wochen sollte natürlich immer in enger Absprache mit der Gastfamilie geplant werden damit die Familie die Möglichkeit hat Betreuungslücken anderweitig und frühzeitig zu organsieren.
Taschengeld
Das Au-Pair bekommt auf jedem Fall auch während des Urlaubs der Gastfamilie Taschengeld. Wenn das Au Pair während des Urlaubs im Haus der Gastfamilie bleibt, muss es für die Zeit des Urlaubs zusätzlich ein angemessenes Haushaltsgeld bekommen.
Visabestimmung
Sie dürfen Ihr Au-Pair gerne mit in den geplanten Familienurlaub nehmen, solange es sich bei Ihrem Urlaubsland um ein Land handelt, das sich dem Schengen Abkommen angeschlossen hat. Sollte Ihr Urlaubsort dagegen nicht zu diesen Ländern (z.B. Großbritannien) zählen, erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten bei dem jeweils zuständigen Konsulat bzw. der zuständigen Botschaft über die entsprechenden Bestimmungen.
Übrigens: Wenn Ihr Au-pair nicht mit in den Familienurlaub geht, dafür Zuhause aber auf Haus und Tiere aufpasst und somit nicht selbst verreisen kann, müssen auch Absprachen getroffen werden.
Wie immer:
Sprechen Sie miteinander und sprechen Sie mit Ihrer Agentur, falls es Fragen gibt.
Von Sandrine Link (AuPair-Connect.de) , aktives Mitglied der Au-Pair Society e.V.